Rückblick auf die 44. Legislaturperiode

12. Sozialpolitik

90.045 Militärversicherung. Bundesgesetz
Assurance militaire. Loi

Botschaft: 27.06.1990 (BBl III, 201 / FF III, 189)

Ausgangslage

Das geltende Bundesgesetz über die Militärversicherung wurde am 20. September 1949 verabschiedet. Heute drängt sich eine Totalrevision dieses Gesetzes erstens auf, um das Militärversicherungsrecht besser auf die neueste Entwicklung in den übrigen Bereichen des Sozialversicherungsrechts abzustimmen. Zweitens sollen einerseits Versicherungslücken geschlossen und anderseits Überdeckungen vermieden werden.

Von den zahlreichen Verbesserungen im Leistungsbereich verdienen besondere Erwähnung: Der weitgehende Ausgleich des Verdienstausfalls (einheitlich 95 % statt 80, 85 oder 95 %), leichte Ausdehnung des Geltungsbereichs (namentlich Zivilschutzinstruktoren des Bundes sowie Teilnehmer an friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes sowie an Aktionen des Schweizerischen Katastrophenhilfekorps) und der Dauer der Versicherung (Informationsanlässe zur Aushebung und persönlicher Urlaub), Ausdehnung der Eingliederungs- und Umschulungsmassnahmen sowie Verbesserung der Leistungen an Selbständigerwerbende, Übernahme der Beiträge an die AHV/IV/EO auf den Taggeldern.

Trotz der zahlreichen Verbesserungen im Leistungsbereich werden der Bund und namentlich die Kantone durch diese Totalrevision finanziell nicht zusätzlich belastet. Der Mehraufwand wird nämlich durch die Reduktion der Altersrente auf 50 Prozent des versicherten Einkommens und durch den Verzicht auf die Steuerfreiheit bei neuen Leistungen ausgeglichen.

Verhandlungen

SR 03.10.1991 AB 1991, 896
NR 16./17.03.1992 AB 1992, 488, 499
SR 02.06.1992 AB 1992, 311
NR 17.06.1992 AB 1992, 1090
SR/ NR 19.06.1992 Schlussabstimmungen (41:0 / 171:0)

Der Ständerat befasste sich bereits in der vorangehenden Legislatur ein erstes Mal mit der Totalrevision der Militärversicherung (siehe Legislaturrückblick 1987-1991, S.216).

Der Nationalrat widersetzte sich dem Vorschlag des Ständerates, die Angehörigen des Grenzwachtkorps neu in die Militärversicherung einzubeziehen. Gerungen wurde unter anderem um die Höhe des Taggeldes bei Arbeitsunfähigkeit. Eine linke Ratsminderheit wollte auf 100 % hinaufgehen, scheiterte damit aber ebenso wie eine bürgerliche Minderheit, für die 90 % genügt hätten. Insgesamt war die Vorlage so überzeugend, dass sie in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen wurde.

Der Nationalrat gab das Geschäft mit 48 Differenzen an den Ständerat zurück. Dieser schloss sich in 38 Fällen dem Nationalrat an und in den verbleibenden 10 Punkten folgte die grosse der kleinen Kammer. Die Angehörigen des Grenzwachtskorps wurden vorwiegend aus finanziellen Gründen doch nicht in die Militärversicherung aufgenommen. Hingegen wurde auf Antrag des Ständerates beschlossen, die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung nach der Pensionierung zu schaffen; dies insbesondere um die soziale Stellung von Instruktoren zu verbessern. Im Unterschied zum ursprünglichen Entwurf wollte das Parlament dem Bundesrat keine Kompetenz erteilen, allenfalls duch eine Verordnung festzulegen, wer der Militärversicherung unterstellt ist.

Legislaturrückblick 1991-1995 - © Parlamentsdienste Bern

 

Hauptinhaltverzeichnis
Inhaltverzeichnis des aktuellen Kapitels Index Inhaltverzeichnis des folgenen Kapitels
Rückkehr zum SeitenbeginnRückkehr zum Seitenbeginn

HomeHome