Rückblick auf die 44. Legislaturperiode |
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12. Sozialpolitik
90.045 |
Militärversicherung.
Bundesgesetz |
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Assurance militaire. Loi |
Botschaft: 27.06.1990 (BBl III, 201 / FF III, 189)
Ausgangslage
Das geltende Bundesgesetz über die Militärversicherung
wurde am 20. September 1949 verabschiedet. Heute drängt sich eine Totalrevision
dieses Gesetzes erstens auf, um das Militärversicherungsrecht besser auf die neueste
Entwicklung in den übrigen Bereichen des Sozialversicherungsrechts abzustimmen. Zweitens
sollen einerseits Versicherungslücken geschlossen und anderseits Überdeckungen vermieden
werden.
Von den zahlreichen Verbesserungen im Leistungsbereich
verdienen besondere Erwähnung: Der weitgehende Ausgleich des Verdienstausfalls
(einheitlich 95 % statt 80, 85 oder 95 %), leichte Ausdehnung des
Geltungsbereichs (namentlich Zivilschutzinstruktoren des Bundes sowie Teilnehmer an
friedenserhaltenden Aktionen und Guten Diensten des Bundes sowie an Aktionen des
Schweizerischen Katastrophenhilfekorps) und der Dauer der Versicherung
(Informationsanlässe zur Aushebung und persönlicher Urlaub), Ausdehnung der
Eingliederungs- und Umschulungsmassnahmen sowie Verbesserung der Leistungen an
Selbständigerwerbende, Übernahme der Beiträge an die AHV/IV/EO auf den Taggeldern.
Trotz der zahlreichen Verbesserungen im Leistungsbereich
werden der Bund und namentlich die Kantone durch diese Totalrevision finanziell nicht
zusätzlich belastet. Der Mehraufwand wird nämlich durch die Reduktion der Altersrente
auf 50 Prozent des versicherten Einkommens und durch den Verzicht auf die
Steuerfreiheit bei neuen Leistungen ausgeglichen.
Verhandlungen
SR |
03.10.1991 |
AB 1991, 896 |
NR |
16./17.03.1992 |
AB 1992, 488, 499 |
SR |
02.06.1992 |
AB 1992, 311 |
NR |
17.06.1992 |
AB 1992, 1090 |
SR/ NR |
19.06.1992 |
Schlussabstimmungen (41:0 / 171:0) |
Der Ständerat befasste sich bereits in der
vorangehenden Legislatur ein erstes Mal mit der Totalrevision der Militärversicherung
(siehe Legislaturrückblick 1987-1991, S.216).
Der Nationalrat widersetzte sich dem Vorschlag des
Ständerates, die Angehörigen des Grenzwachtkorps neu in die Militärversicherung
einzubeziehen. Gerungen wurde unter anderem um die Höhe des Taggeldes bei
Arbeitsunfähigkeit. Eine linke Ratsminderheit wollte auf 100 % hinaufgehen, scheiterte
damit aber ebenso wie eine bürgerliche Minderheit, für die 90 % genügt hätten.
Insgesamt war die Vorlage so überzeugend, dass sie in der Gesamtabstimmung einstimmig
angenommen wurde.
Der Nationalrat gab das Geschäft mit 48 Differenzen
an den Ständerat zurück. Dieser schloss sich in 38 Fällen dem Nationalrat an und in den
verbleibenden 10 Punkten folgte die grosse der kleinen Kammer. Die Angehörigen des
Grenzwachtskorps wurden vorwiegend aus finanziellen Gründen doch nicht in die
Militärversicherung aufgenommen. Hingegen wurde auf Antrag des Ständerates beschlossen,
die Möglichkeit zur freiwilligen Versicherung nach der Pensionierung zu schaffen; dies
insbesondere um die soziale Stellung von Instruktoren zu verbessern. Im Unterschied zum
ursprünglichen Entwurf wollte das Parlament dem Bundesrat keine Kompetenz erteilen,
allenfalls duch eine Verordnung festzulegen, wer der Militärversicherung unterstellt ist.
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